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Qualifikationen

Welchen Abschluss brauchen Sie zur Arbeit in Belgien?

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Belgien hält sich an das allgemeine System der EU zur Vereinheitlichung von Studienabschlüssen, welches im Zuge des Bologna-Prozesses entwickelt wurde. Wenn Ihr Beruf aber unter die „geregelten Berufe“ (solche, die ein Staatsexamen erfordern) fällt, müssen Sie die Qualifikationen und die Erfahrungen, die Sie in Ihrem Heimatland gemacht haben, offiziell anerkennen lassen, um Ihre Arbeit in Belgien ausüben zu dürfen.

Bestimmte Berufe (meist im medizinischen Bereich) sind durch die EU vereinheitlicht worden, sodass Ihre Qualifikationen vielleicht automatisch akzeptiert werden. Bei anderen Berufen müssen Sie nachweisen, dass Ihre Ausbildung und Erfahrung den gleichen Inhalt und dieselbe Dauer umfasst wie die in Belgien geforderte Qualifikation. Es kann auch vorkommen, dass Sie zeigen müssen, dass Sie eine oder mehrere der einheimischen Sprachen fließend sprechen. Wenn Sie in einer wichtigen Hinsicht die geforderten Bedingungen nicht erfüllen, bekommen Sie eventuell die Chance, durch das Bestehen einer Prüfung oder indem Sie weitere beaufsichtigte Übungen erfolgreich bearbeiten, sich doch noch eine Anerkennung für Ihren Beruf einzuholen.

Die Qualifikationskriterien für Ihren Beruf können Sie herausfinden, besuchen Sie die ofizielle belgische Internetseite mit Abschlüssen und Titlen. 

Unter normalen Umständen sollten alle Hochschulabschlüsse und akademischen Abschlusszeugnisse in Belgien anerkannt werden. Sobald Sie aber irgendwelche Schwierigkeiten absehen können, sollten Sie sofort eines der National Academic Recognition Information Centres (NARICs)das gemeinsam mit dem Europäischen Netz der Informationszentren zusammen arbeitet, kontaktieren . Diese gibt es in jedem EU-Mitgliedsstaat, eine genaue Auflistung finden Sie im Internet (Klicken Sie hier ).

Belgien könnte Europameister sein, was die Zahl der „geregelten Berufe“ angeht, die eine Art Lizenz oder Zertifikat erfordern. Bei vielen Berufen, wie z.B. Fotograf, Gebrauchtwagenhändler, Klempner, Elektriker oder Maurer, ist es erforderlich, dass Sie Ihre Qualifikationen bei der zuständigen Handwerkskammer ( Chambre des Métiers et Négoces/ Kamer van Ambachten en Neringen) eintragen lassen, insbesondere dann, wenn Sie vorhaben sich in Belgien selbstständig zu machen.

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