Französische Steuern
Welche Kosten fallen beim Immobilienkauf an?
Zusätzlich zu den Makler- und Notargebühren, müssen Sie bei einem Immobilienkauf in Frankreich mit zusätzlichen Kosten durch diverse Steuern rechnen.
Die TVA (Mehrwertsteuer) in Höhe von 19,6% ist in folgenden Fällen mit einzukalkulieren:
- Erwerb von Bauland: wenn darauf die Errichtung von Wohnimmobilien zur Vermietung vorgesehen ist. Die TVA ist vom Käufer zu zahlen.
- Erwerb vom Bauträger: Die TVA ist i. d.R. im Kaufpreis enthalten. Zusätzlich wird aber eine Gebühr, Taxe de publicité foncière, erhoben. Sie bemisst sich vom Kaufpreis ohne TVA.
- Erwerb von fertig gestellten Gebäuden: innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung. Die TVA ist i.d.R. im Kaufpreis enthalten. Zusätzlich wird aber eine Gebühr, Taxe de publicité foncière, erhoben. Sie bemisst sich vom Kaufpreis ohne TVA.
Die Registersteuer (Grunderwerbsteuer) ist in folgenden Fällen zu zahlen:
- Erwerb von Bauland zwecks Errichtung von selbstgenutztem Wohneigentum.
- Erwerb von Wohngebäuden, die seit mehr als fünf Jahren fertig gestellt sind oder seit Fertigstellung bereits Gegenstand eines Verkaufs zugunsten einer Person waren, die nicht Grundstücksmakler ist.
Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis, und die Registersteuer wird vom Notar dem Erwerber in Rechnung gestellt.
Grundbuchgebühren fallen für folgende Vorgänge an:
- Eintragung des Eigentumsübergangs
- Hypothekenbestellung
Taxe foncière (Grundsteuer)
- Gemeindesteuer, die individuell von diesen festgesetzt wird (Hebesatz)
Taxe d’habitation (Wohnraumsteuer)
- Gemeindesteuer, die individuell von diesen festgesetzt wird (Hebesatz)
Steuerpflichtig ist immer der Bewohner, der die Immobilie/Wohnung am 1. Januar eines Jahres bewohnt.
Achtung: Grundsteuer und Wohnraumsteuer sind i.d. R. höher als die deutsche Grundsteuer!
Weitere Artikel in diesem Kapitel
- Französische Steuern: Welche Kosten fallen beim Immobilienkauf an?
- Immobilienkredite: So finanzieren Sie Ihre Immobilie in Frankreich
- Erbrecht in Frankreich: Die französische Erbfolge bei Immobilien
- Notare in Frankreich: Richtige Wahl und Kosten eines französischen Notars
- Französische Gutachter: Preisbestimmung Ihrer Immobilie in Frankreich
- Der 'Compromis de vente': Was sollte in diesem Vertrag enthalten sein?
- Anzahlungen: Wann sind diese für Ihre französische Immobilie nötig?
- Vorverträge zum Immobilienkauf: Inhalt und Vertragsrücktritt
- Französische Hypotheken: Fristen & Gebühren
- Makler in Frankreich: Auswahl, Qualitätsprüfung und Gebühren
- Das französische Grundbuch: Tipps zu Inhalt und Interpretation
- Swimmingpools: Worauf Sie beim Kauf eines Pools achten sollten
- Renovierungen in Frankreich: Ermäßigte Steuersätze & Kostenvoranschläge
- Französische Bauunternehmer: Auswahl & Vertragsinhalt
- Baugenehmigungen in Frankreich: Auflagen & Beschränkungen
- Das Lotissement: Französische Eigentumswohnungen
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- Immobiliensuche: Wie finden Sie ein Grundstück in Frankreich?
Kommentare anderer Nutzer
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Stimmt so nicht !
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Einige Positionen, die in Deutschland die Gebühren hochtreiben, sind hier in den Steuern bereits enthalten. Rechnen wir doch (in Ermangelung einer Wohnungssteuer) z.B. die gesamte Müllabfuhr und Deponiekosten auf die deutsche Grundsteuer drauf, dann relativiert sich diese Aussage ganz schnell.