Das holländische Steuersystem
Günstige Einkommenssteuer für Expats
Das niederländische Steuersystem wurde 2001 aufgeteilt in sogenannte Boxen aus Einkommen aus Arbeit und Wohneigentum, aus steuerlich relevanter Firmenbeteiligung und aus Sparguthaben und Anlagen. Die unterschiedlichen Boxen können getrennt besteuert werden.
Außerdem sind viele Artikel wie Alkohol, Autos, Benzin, Lotteriepreise etc. steuerlich belastet. Vermögensteuer und Gewerbesteuer bestehen in den Niederlandennicht. Die Mehrwertsteuer liegt bei 19 %; für bestimmte Artikel wie Lebensmittel, Medikamente, Artikel für Behinderte, Bücher, Zeitschriften etc. gilt ein reduzierter Steuersatz von 6 %.
Erbschaft- und Schenkungsteuer hängen ab von der Nähe des Verwandtschaftsgrads zwischen den Parteien und variiert zwischen 5 und 68 %. Für exportierte Güter und Dienstleistungen wird keine Mehrwertsteuer erhoben. In einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden ist festgelegt, in welchem Land Grenzpendler je nach Steuerart steuerpflichtig sind.
Die Organisation EUREGIO organisiert jeden dritten Dienstag im Monat Treffen, bei denen der niederländische belastingdienst und das deutsche Finanzamt zusammen ihre Beratung anbieten. Ausführliche Informationen zum niederländischen Steuersystem bieten der niederländische belastingdienst und das Ministerium für Finanzen .
Die 30-%-Regelung für Expats in Holland
Ausländische Fachkräfte können unter bestimmten Bedingungen, so erlaubt es das niederländische Lohnsteuergesetz, einen Antrag auf einen günstigen Einkommensteuersatz stellen, die so genannte 30-%-Regel. Diese vermindert das volle Einkommen in den Niederlanden auf 70 % steuerlich zu belastendes Einkommen, wodurch die restlichen 30 % ohne Steuerbelastung erstattet werden können. Auskunft über die zu erfüllenden Kriterien erhalten Sie unter www.belastingdienst.nl .
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