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Artikel: Business
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Die Schweiz ist nach wie vor ein äußerst attraktiver Steuerstandort. Im europäischen Vergleich weist nur gerade Irland eine leicht geringere Gesamtsteuerbelastung ("Total Tax Rate") auf.
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Vor einer Firmengründung in der Schweiz sollte man sich im Klaren sein, welche Art Firma man gründen möchte. Zu den gängigsten Unternehmensformen gehören die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kollektivgesellschaft und die Einzelfirma.
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In der Schweiz kennen wir hauptsächlich die folgenden vier Rechtsformen: Die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Kapitalgesellschaften sowie die Kollektivgesellschaft und die Einzelfirma als Personengesellschaften.
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Von der schlagkräftigen Idee im Kopf des Unternehmers bis zur eigenen Unternehmung auf dem Papier führt ein weiter – jedoch absolut gangbarer – Weg.
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Ausländerinnen und Ausländern ist die Gründung einer Firma in der Schweiz grundsätzlich nicht verwehrt. Es gilt zu differenzieren zwischen Personen aus dem EU/EFTA-Raum und Personen aus Drittstaaten.
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Grundsätzlich ist jeder, der eine gewerbliche oder berufliche selbständige Tätigkeit ausübt mehrwertsteuerpflichtig. Dies gilt für Privatpersonen (z.B. Einzelunternehmen) genauso wie für Gesellschaften (z.B. Kollektivgesellschaft, GmbH, AG, etc.).
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Das Schweizer Steuersystem ist durch die föderale Struktur des Landes geprägt.
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