Time Sharing
Vorsicht vor betrügerischen Angeboten
Die Deutsche Botschaft in Madrid hat für Eigentümer von Time-Sharing-Anteilen ein Merkblatt herausgegeben, in dem vor unseriösen Maklern gewarnt wird.
Im Zusammenhang mit Timesharing-Angeboten treten in Urlaubsgebieten immer wieder skrupellose Betrüger auf, die die Urlaubsstimmung von Feriengästen gezielt ausnutzen und versuchen, aus der Unwissenheit ihrer Opfer Kapital zu schlagen.

Gegen eine gewisse Gebühr, die natürlich im Voraus gezahlt werden soll, bieten diese an, den Verkauf abzuwickeln. In einer Vielzahl von Fällen haben die geprellten Verkaufswilligen nach Vorauszahlung der Gebühren an die vermeintlichen Immobilienmakler nichts mehr von diesen gesehen. Eine Garantie wird meist nicht gegeben, also gibt es keine Absicherung für den Käufer.
Ebenso sind Fälle bekannt, in denen die Betrüger Bankverbindungen erfragt haben und dann mittels gefälschter Unterschriften oder Überweisungen von den Konten illegalerweise Geld abgehoben wurde.
Vorsicht ist auch beim Kauf von Time-Sharing-Anteilen geboten, da hier ebenso Betrüger tätig sind, die nicht existente Anteile verkaufen wollen. Das Auswärtige Amt rät daher dringend ab, auf Vermittlungsangebote einzugehen, die ungefragt an die Urlauber herangetragen werden. Außerdem sollte man niemals bei der Abmahnung solcher Geschäfte Kontenverbindungen bekannt geben oder Formulare unterschreiben.
Sobald ein Betrugsverdacht besteht, sollte dies bei der örtlichen Polizei in Deutschland zur Anzeige gebracht werden und anschließend auch dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden übersandt werden.
Unter www.rechtspraxis.de findet man Informationen zur Rechtslage bei Time-Sharing und allgemeine Tipps.
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